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Thema: Keine Ausreise vor der 16. Woche bei Katzenkindern!

  1. Zurück nach Oben    #1
    2. Vorstand vom AHE e.V. & Headhunter Avatar von Sonja
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    Keine Ausreise vor der 16. Woche bei Katzenkindern!

    Ich bitte zu beachten, daß alle Katzenkinder ab der 12. Woche eine Tollwutimpfung erhalten (geht erst ab der 12. Woche) und ab diesem Datum 30 Tage verstreichen müssen, damit die Tiere ausreisen dürfen. Somit können keine Katzenbabies mehr vor der 16. Woche verschickt werden!

    Quelle:
    http://www.x-axis.net/eu-einreisebestimmungen.html

    Auszug für EU-Länder:

    Reisen innerhalb der Europäischen Union:
    Für Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen alle Hunde, Katzen und Frettchen folgende Grundbedingungen erfüllen:

    - sie müssen mittels Mikrochip oder – übergangsweise bis 02.07.2011 mittels lesbarer Tätowierung – individuell gekennzeichnet sein;

    - sie müssen eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben, d.h. die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage, höchstens aber 12 Monate vor der Reise erfolgt sein und das Tier muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens drei Monate alt gewesen sein;

    - für die Tiere muss ein korrekt ausgestellter EU-Heimtierpass, in dem Impfung und Kennzeichnung eingetragen sind, mitgeführt werden
    Sonja


  2. Zurück nach Oben    #2
    Querdenkerin
    Gast
    Was heißtn des für uns...??? Feliz ist doch wohl noch nicht vor drei Wochen geimpft worden, oder... Ojojoj...

    Grüße
    Stefanie

  3. Zurück nach Oben    #3
    Steffi
    Gast
    öhm...

    gab es da nicht etwas von wegen Gesundheitszeugnis?

    von wegen "nie draußen gewesen und damit keinen Kontakt zu Tollwut"??

  4. Zurück nach Oben    #4
    Gast
    ..............wie habt Ihr denn das bisher gemacht ? Diese Regelung ist doch schon einige Zeit aktiv und woanders wird das doch schon so gehandhabt.

  5. Zurück nach Oben    #5
    2. Vorstand vom AHE e.V. & Headhunter Avatar von Sonja
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    Katzenkinder, die nicht geimpft werden konnten weil sie jünger waren wurden mit Gesundheitszertifikat geschickt.
    Sonja


  6. Zurück nach Oben    #6
    2. Vorstand vom AHE e.V. & Headhunter Avatar von Sonja
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    Wir wühlen uns jetzt gerade durch die Paragraphen.....Rita ist wild dabei - wenn es Änderungen gibt - teile ich die mit.
    Sonja


  7. Zurück nach Oben    #7
    claudia
    Gast
    Ich bin entsetzt!!! Keine kleinen Kuschelmonster mehr. Sonja, tu deiner ältesten Freundin den Gefallen und finde ein Loch in dieser Regelung, weil ich fast schon so weit war Nummer 5 zu holen. Ich hätte auch schon einen Namen, Was hälst du von Lieselotte?

  8. Zurück nach Oben    #8
    Steffi
    Gast
    Sehr junge Tiere
    Die Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.
    QUELLE

    oder hat sich seit dem 3.7.2004 schon wieder was geändert?

  9. Zurück nach Oben    #9
    Rita
    Gast

    Re: Keine Ausreise vor der 16. Woche bei Katzenkindern!

    Zitat Zitat von Sonja
    Ich bitte zu beachten, daß alle Katzenkinder ab der 12. Woche eine Tollwutimpfung erhalten (geht erst ab der 12. Woche) und ab diesem Datum 30 Tage verstreichen müssen, damit die Tiere ausreisen dürfen. Somit können keine Katzenbabies mehr vor der 16. Woche verschickt werden!

    Quelle:
    http://www.x-axis.net/eu-einreisebestimmungen.html

    Auszug für EU-Länder:

    Reisen innerhalb der Europäischen Union:
    Für Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen alle Hunde, Katzen und Frettchen folgende Grundbedingungen erfüllen:

    - sie müssen mittels Mikrochip oder – übergangsweise bis 02.07.2011 mittels lesbarer Tätowierung – individuell gekennzeichnet sein;

    - sie müssen eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben, d.h. die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage, höchstens aber 12 Monate vor der Reise erfolgt sein und das Tier muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens drei Monate alt gewesen sein;

    - für die Tiere muss ein korrekt ausgestellter EU-Heimtierpass, in dem Impfung und Kennzeichnung eingetragen sind, mitgeführt werden
    diese Daten sind vom 1.5.2005

    und

    Sehr junge Tiere
    Die Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.
    ist im Moment unter den aktuellen Angaben nicht zu finden. Ich wühle aber weiter in den Paragraphen rum. Wenn sich übers WE nicht wirklich was tut, werde ich alle offiziellen Ämter am Montag anrufen und mir das schriftlich geben lassen. Im Moment ist also :thumbs: angesagt.

  10. Zurück nach Oben    #10
    Gast
    oki dann :thumbs: :thumbs: :thumbs: :thumbs:

    ...........vielleicht findet sich ja noch ne Lösung :thumbs: :thumbs:

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